Tierärztlicher Notdienst: 01805 – 1234 77

Hotline Dr. Stephan Böttcher: 05704 – 222

Kastrationspflicht bei Freigängerkatzen

Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen), verpflichtet:

Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.

Die Katzen sind in einem der folgenden Haustierregister zu registrieren:
TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach
FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn

Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen sind kastrieren zu lassen.

Zu lesen unter: Mühlenkreis Minden-Lübbecke