Tierärztlicher Notdienst: 01805 – 1234 77

Hotline Dr. Stephan Böttcher: 05704 – 222

Pferdepässe zur Vorlage bei den Behandlungen

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass zur Behandlung Ihrer Pferde Pferdepässe zwingend notwendig sind.

Die Europäische Union (EU) hat entschieden, dass alle Equiden innerhalb der EU einen Pass benötigen. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung („Viehverkehrsverordnung“) übernommen. Also muss auch Ihr Pferd, Pony oder Esel einen sogenannten Pferdepass haben, der in der korrekten Form „Equidenpass für Freizeitsportpferde“ heißt.

Pferdepässe können Sie bei der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung – Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht) beantragen.